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LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96 |
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BGB § 613a Abs. 4; Richtlinie 187/77 EGW des Rates
Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen
Verfahrensgang
- ArbG Detmold - 2 Ca 851/96
- ArbG Arnsberg, 06.02.1995 - 2 Ca 798/95
- ArbG Detmold, 06.02.1996 - 2 Ca 798/95
- LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 740/96
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (8)
- EuGH, 18.03.1986 - 24/85
Spijkers / Benedik
Auszug aus LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96
Dies zu beurteilen ist Sache des jeweiligen nationalen Gerichts, das hierbei die vom EuGH entwickelten Kriterien zu beachten hat - so ausdrücklich EuGH, Urteil vom 18.03.1986, Rs 24/85, Slg. 1986, 1119-Spijkers-;.aa) Grundlegend für die Auslegung des in Artikel 1 Abs. 1 der genannten Richtlinie 77/187 EWG verwendeten Begriffs "Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen auf einen anderen Inhaber" ist die Entscheidung des Gerichtshofs vom 18.03.1986 - Rs 24/85, Slg. 1986, 1119 - Spijkers -;, auf die er sich in seinem Urteil vom 14.04.1994 ausdrücklich bezieht.
- EuGH, 19.09.1995 - C-48/94
Ledernes Hovedorganisation, acting on behalf of Rygaard / Dansk …
Auszug aus LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96
Diese Umstände sind nach Auffassung des EuGH allerdings nur Teilaspekte der vorzunehmenden globalen Bewertung und können deshalb nicht isoliert betrachtet werden - so auch EuGH, Urteile vom 19.09.1995 - Rs C-48/94 - Rygaard, NZA 1995, S. 1031 [EuGH 19.09.1995 - C 48/94] sowie vom 07.03.1986 - Rs C-171/94 und C 172/94 - Merckx und Neuhuys, DB 1986, S. 683 -;.Vielmehr kann ein Betriebsübergang im Sinne der Richtlinie nur dann angenommen werden, wenn die Bewertung ergibt, daß eine organisierte Gesamtheit von Faktoren übertragen worden ist, die eine dauerhafte Fortsetzung der Tätigkeit der fraglichen wirtschaftlichen Einheit erlauben - so EuGH, Urteil vom 29.09.1995, - Ledernes Hovedorganisat -;, NZA 1995, S. 1031-;.
- LAG Hamm, 16.08.1996 - 15 Sa 19/96
Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen
Auszug aus LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96
Wollte man die Reinigungskräfte als "know-how-Träger" ansehen, ohne die eine sinnvolle Weiterführung eines Betriebes nicht möglich sei, könnte, worauf die 15. Kammer des LAG Hamm im Urteil vom 16.08.1996 - 15 Sa 19/96 - zutreffend hingewiesen hat, ein erstmals ausgeschriebenes Objekt zwangsläufig überhaupt nicht gereinigt werden.
- EuGH, 14.04.1994 - C-392/92
Schmidt / Spar- und Leihkasse der früheren Ämter Bordesholm, Kiel und Cronshagen
Auszug aus LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96
Zwar hat der Gerichtshof entschieden, daß Artikel 1 Abs. 1 der Richtlinie 77/187 EWG des Rates vom 14.02.1977 zur Angleichung der Rechtsvorschriften der Mitgliedsstaaten über die Wahrung von Ansprüchen der Arbeitnehmer beim Übergang von Unternehmen, Betrieben oder Betriebsteilen so auszulegen ist, daß ein Fall, in welchem ein Unternehmer durch Vertrag einem anderen Unternehmer die Verantwortung für die Erledigung der früher von ihm selbst wahrgenommenen Reinigungsaufgaben überträgt, auch dann dem Anwendungsbereich der Richtlinie unterliegt, wenn diese Aufgaben vor der Übertragung von einer einzigen Arbeitnehmerin erledigt wurden - EuGH, Urteil vom 14.04.1994, Rs C-392/92 - Christel Schmidt, AP Nr. 106 zu § 613 a BGB -;. - LAG Hamm, 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94
Betriebsübergang: Abgrenzung zur Funktionsnachfolge
Auszug aus LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96
Die 11. Kammer des LAG Hamm hat zwar in ähnlich gelagerten Fällen erkannt, daß wegen gegebener Funktionsnachfolge von einem Betriebsübergang auszugehen sei - vgl. Urteile vom 11.10.1994 - 11 (19) Sa 1900/93 und 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94 , DB 1995, S. 881 -;. - BAG, 07.09.1995 - 8 AZR 928/93
Übergang von Arbeitsverhältnissen
Auszug aus LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96
Zwar ist vom Bundesarbeitsgericht in ständiger Rechtsprechung die Neuverpachtung eines Betriebes nach Ablauf des Pachtvertrages auch dann als Betriebsübergang gewertet worden, wenn zwischen dem alten und dem neuen Pächter keine unmittelbaren rechtsgeschäftlichen Beziehungen bestehen - vgl. zuletzt Urteil vom 07.09.1995, NZA 1996, S. 424 [BAG 07.09.1995 - 8 AZR 928/93] -;. - LAG Hamm, 11.10.1994 - 11 (19) Sa 1900/93
Weiterbeschäftigungsanspruch; Arbeitsverhältnis; Europäische Richtlinie; …
Auszug aus LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96
Die 11. Kammer des LAG Hamm hat zwar in ähnlich gelagerten Fällen erkannt, daß wegen gegebener Funktionsnachfolge von einem Betriebsübergang auszugehen sei - vgl. Urteile vom 11.10.1994 - 11 (19) Sa 1900/93 und 24.01.1995 - 11 (19) Sa 559/94 , DB 1995, S. 881 -;. - EuGH, 07.03.1996 - C-171/94
Merckx und Neuhuys / Ford Motors Company Belgium
Auszug aus LAG Hamm, 08.10.1996 - 6 Sa 851/96
Diese Umstände sind nach Auffassung des EuGH allerdings nur Teilaspekte der vorzunehmenden globalen Bewertung und können deshalb nicht isoliert betrachtet werden - so auch EuGH, Urteile vom 19.09.1995 - Rs C-48/94 - Rygaard, NZA 1995, S. 1031 [EuGH 19.09.1995 - C 48/94] sowie vom 07.03.1986 - Rs C-171/94 und C 172/94 - Merckx und Neuhuys, DB 1986, S. 683 -;.
- BAG, 19.03.1998 - 8 AZR 740/96
Betriebsübergang bei Dienstleistungsunternehmen
Die Revision der Klägerin gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Hamm vom 8. Oktober 1996 - 6 Sa 851/96 - wird zurückgewiesen.